Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fire Gym Geesthacht:

1. Vertragsschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge:

a) der Firegym GmbH & Co. KG sowie

b) der Laux Fitness- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG im Standort Geesthacht,

die mit ihren jeweiligen Mitgliedern abgeschlossen werden und zur Nutzung der Firegym-Studios in den Standorten Hamburg und Geesthacht berechtigen. Sofern in diesen AGBs der Begriff „Firegym“ verwendet wird, gilt er gleichermaßen für beide oben genannten Unternehmen, soweit nicht ausdrücklich eine Unterscheidung gemacht wird.

1.2. Firegym Transponder

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung einen Firegym Transponder, der ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

1.3. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. Personenbezogene Daten

2.1 Verarbeitung von Daten

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages von Firegym erhoben und verarbeitet. Dabei handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer und Foto. Die Daten werden auch in elektronischer Form gespeichert. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit, Foto und Mitgliedsnummer erfasst.

2.2 Weitergabe von Daten

Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

2.3 Aufbewahrungsort

Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU und cloudbasiert aufbewahrt – parallel zur Datensicherung an externen Speicherorten.

2.4 Videokameraüberwachung

Firegym überwacht ihre Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, sowie und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

2.5. Besondere Einwilligung

Liegt eine Einwilligung vor, auch über die Vertragslaufzeit hinaus von Firegym per E-Mail, Newsletter, Telefon oder SMS über Angebote informiert zu werden, kann diese jederzeit widerrufen werden.

3. Nutzung der Studios

3.1. Zutritt nur mit Firegym Transponder

Durch die Firegym Transponder erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Firegym Transponder ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

3.2 Hausordnung

Firegym ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

3.3. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs Firegym des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3.4. Verstoß gegen die Hausordnung

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Firegym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/ oder Schadenersatz geltend zu machen.

4. Personalloser Betrieb und durchgehende Öffnungszeitenim Standort Hamburg

4.1 Personalloser Betrieb

Das Fitnessstudio in Hamburg wird ohne durchgehende Anwesenheit von Personal betrieben. Es ist daher keine permanente Betreuung oder Aufsicht durch Mitarbeiter gewährleistet. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Geräte und Einrichtungen eigenverantwortlich und gemäß den Anweisungen zu nutzen.

4.2 Durchgehende Öffnungszeiten

Das Fitnessstudio in Hamburg ist rund um die Uhr geöffnet. Die Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Studio, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

4.3 Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder Einrichtungen entstehen. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich vor der Nutzung der Geräte über deren ordnungsgemäße Handhabung zu informieren und diese entsprechend zu nutzen.

4.4 Sicherheitsvorkehrungen

Trotz des personallosen Betriebs werden regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten und Geräte durchgeführt, um die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten. Die Mitglieder sind jedoch angehalten, etwaige Mängel oder Gefahrenquellen unverzüglich dem Betreiber zu melden.

5. Pflichten des Mitglieds

5.1. Umgang mit dem Firegym Transponder

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Firegym Transponders zu sorgen. Einen Verlust der Firegym Transponder hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.

5.2. Kaufpreis bei Ausstellung der Firegym Transponder

Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Firegym Transponder bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung, wird ein erneuter Kaufpreis in Höhe von 25€ fällig.

5.3. Verbot der Weitergabe von Firegym Transponder

Die Mitgliedschaft bei Firegym ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Firegym Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlas

sen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zu Zahlung eines von Firegym nachgewiesenen Schadenersatzes.

5.4. Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse (auch E-Mail-Adresse), Bankverbindung etc.) Firegym unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Firegym dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

5.5. Nutzung der Spinde

Die von Firegym zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Firegym ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

5.6. Nutzung der Parkplätze

Die Parkplätze in der Nähe des Studios sind nicht Eigentum der Firegym.

6. Fälligkeit der Beiträge/Zahlungsverzug

6.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Start-Up, sowie dem Transponderkaufpreis am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

6.2. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Sollte das Mitglied seine Einzugsermächtigung entziehen oder eine Abbuchung vom Girokonto des Mitglieds nicht möglich sein, so erhöht sich der monatlich zu zahlende Beitrag um 5,00€ brutto.

6.3. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

6.4. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Firegym berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig, auch wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde.

6.5. Verzugskosten

Firegym behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6.6. Vorauszahlung

Bei einer Vorauszahlung ist die Summe im Voraus, spätestens ab Trainingsbeginn zu entrichten. Das Mitglied willigt hiermit ein, dass eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Stilllegung des Vertrags. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft wird die vereinbarte Summe erneut fällig, sofern nichts anderes vereinbart.

7. Laufzeit/Kündigung/Stilllegung

7.1. Erstlaufzeit/Verlängerung

Der Vertrag wird für eine tarifabhängige Mindestlaufzeit geschlossen. Die jeweils für den gewählten Tarif geltende Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform von beiden Parteien gekündigt werden.

7.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist Firegym mindestens 3 Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht rückwirkend bearbeitet werden. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt Firegym dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Firegym

behält sich das Recht vor, in dieser Zeit einen Passivbeitrag i.H.v. 10€/Monat zu berechnen. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 10€.

7.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mitgliedsvertrag kann von Firegym aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

8. Haftung von Firegym

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Firegym nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vor vertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Firegym auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Firegym gelten.

9. Verhalten im Studio

9.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Firegym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

9.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

9.3. Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nicht alkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderung dieser AGB

Firegym ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Firegym wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fire Gym Hamburg:

1. Vertragsschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firegym GmbH & Co. KG (Firegym) mit Ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Firegym abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Firegym Studios berechtigt sind.

1.2. Firegym Transponder

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung einen Firegym Transponder, der ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.

1.3. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

2. Personenbezogene Daten

2.1 Verarbeitung von Daten

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages von Firegym erhoben und verarbeitet. Dabei handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer und Foto. Die Daten werden auch in elektronischer Form gespeichert. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit, Foto und Mitgliedsnummer erfasst.

2.2 Weitergabe von Daten

Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

2.3 Aufbewahrungsort

Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU und cloudbasiert aufbewahrt – parallel zur Datensicherung an externen Speicherorten.

2.4 Videokameraüberwachung

Firegym überwacht ihre Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, sowie und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

2.5. Besondere Einwilligung

Liegt eine Einwilligung vor, auch über die Vertragslaufzeit hinaus von Firegym per E-Mail, Newsletter, Telefon oder SMS über Angebote informiert zu werden, kann diese jederzeit widerrufen werden.

3. Nutzung der Studios

3.1. Zutritt nur mit Firegym Transponder

Durch die Firegym Transponder erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Firegym Transponder ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

3.2 Hausordnung

Firegym ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

3.3. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs Firegym des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3.4. Verstoß gegen die Hausordnung

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Firegym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/ oder Schadenersatz geltend zu machen.

4. Personalloser Betrieb und durchgehende Öffnungszeiten

4.1 Personalloser Betrieb

Das Fitnessstudio wird ohne durchgehende Anwesenheit von Personal betrieben. Es ist daher keine permanente Betreuung oder Aufsicht durch Mitarbeiter gewährleistet. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Geräte und Einrichtungen eigenverantwortlich und gemäß den Anweisungen zu nutzen.

4.2 Durchgehende Öffnungszeiten

Das Fitnessstudio ist rund um die Uhr geöffnet. Die Mitglieder haben jederzeit Zugang zum Studio, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

4.3 Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder Einrichtungen entstehen. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich vor der Nutzung der Geräte über deren ordnungsgemäße Handhabung zu informieren und diese entsprechend zu nutzen.

4.4 Sicherheitsvorkehrungen

Trotz des personallosen Betriebs werden regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten und Geräte durchgeführt, um die Sicherheit der Mitglieder zu gewährleisten. Die Mitglieder sind jedoch angehalten, etwaige Mängel oder Gefahrenquellen unverzüglich dem Betreiber zu melden.

5. Pflichten des Mitglieds

5.1. Umgang mit dem Firegym Transponder

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Firegym Transponders zu sorgen. Einen Verlust der Firegym Transponder hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.

5.2. Kaufpreis bei Ausstellung der Firegym Transponder

Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung der Firegym Transponder bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung, wird ein erneuter Kaufpreis in Höhe von 25€ fällig.

5.3. Verbot der Weitergabe von Firegym Transponder

Die Mitgliedschaft bei Firegym ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Firegym Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlas

sen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zu Zahlung eines von Firegym nachgewiesenen Schadenersatzes.

5.4. Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse (auch Email Adresse), Bankverbindung etc.) Firegym unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Firegym dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

5.5. Nutzung der Spinde

Die von Firegym zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Firegym ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

5.6. Nutzung der Parkplätze

Die Parkplätze in der Nähe des Studios sind nicht Eigentum der Firegym.

6. Fälligkeit der Beiträge/Zahlungsverzug

6.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts Anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Start-Up, sowie dem Transponderkaufpreis am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

6.2. Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Sollte das Mitglied seine Einzugsermächtigung entziehen oder eine Abbuchung vom Girokonto des Mitglieds nicht möglich sein, so erhöht sich der monatlich zu zahlende Beitrag um 5,00€ brutto.

6.3. Zusätzliche Kosten

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

6.4. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Firegym berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig, auch wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde.

6.5. Verzugskosten

Firegym behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

6.6. Vorauszahlung

Bei einer Vorauszahlung ist die Summe im Voraus, spätestens ab Trainingsbeginn zu entrichten. Das Mitglied willigt hiermit ein, dass eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für eine vorzeitige Vertragsauflösung oder Stilllegung des Vertrags. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft wird die vereinbarte Summe erneut fällig, sofern nichts anderes vereinbart.

7. Laufzeit/Kündigung/Stilllegung

7.1. Erstlaufzeit/Verlängerung

Der Vertrag wird für eine tarifabhängige Mindestlaufzeit geschlossen. Die jeweils für den gewählten Tarif geltende Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von einer der Parteien in Textform gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform von beiden Parteien gekündigt werden.

7.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten

Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist Firegym mindestens 3 Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht rückwirkend bearbeitet werden. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt Firegym dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Firegym

behält sich das Recht vor, in dieser Zeit einen Passivbeitrag i.H.v. 10€/Monat zu berechnen. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 10€.

7.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Mitgliedsvertrag kann von Firegym aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

8. Haftung von Firegym

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Firegym nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vor vertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Firegym auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Firegym gelten.

9. Verhalten im Studio

9.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Firegym berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000€ geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

9.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.

9.3. Mitbringen von Getränken

Das Mitglied ist berechtigt, nicht alkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderung dieser AGB

Firegym ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Firegym wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.